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   FG Hessen, 04.05.2009 - 11 V 582/09   

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FG Hessen, 04.05.2009 - 11 V 582/09 (https://dejure.org/2009,5180)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.05.2009 - 11 V 582/09 (https://dejure.org/2009,5180)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 11 V 582/09 (https://dejure.org/2009,5180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7g EStG, § 7g EStG, § 52 Abs 23 EStG, § 69 FGO, § 4a EStG
    (Anwendung des § 7g EStG i.d.F. vom 14.8.2007 auf Freiberufler im Veranlagungszeitraum 2007 ist ernstlich zweifelhaft)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der durch das Unternehmensteuerreformgesetz eingeführten Neuregelung des § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) im Veranlagungszeitraum 2007 im Hinblick auf sog. Ansparabschreibungen; Zeitlicher Rahmen der steuerlichen Berücksichtigung einer Rücklagenbildung für ...

  • Judicialis

    EStG § 4a; ; EStG § 7g; ; EStG § 52 Abs. 23; ; FGO § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansparabschreibung; Ansparrücklage; Freiberufler; Wirtschaftsjahr; Anwendungsbereich; Neufassung; Gewinngrenze; Unternehmenssteuerreformgesetz - Anwendungsbereich des § 7g EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendungsbereich des § 7g EStG in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung - Ansparabschreibung bei Freiberuflern für 2007 umstritten

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Ansparabschreibung nach § 7 g EStG a. F. im VZ 2007

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. im VZ 2007

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1366
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.07.2003 - IX B 60/03

    Sonderabschreibungen auf Anzahlungen

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2009 - 11 V 582/09
    Eine Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 16. Juli 2003 IX B 60/03, BStBl II 2003, 945).
  • BFH, 20.12.1994 - VIII B 143/94

    Ernstliche Zweifel an Steuerpflicht bei sog. Schneeballsystem

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2009 - 11 V 582/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn bei einer überschlägigen Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken; dabei ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1994 IX B 142/93 BStBl II 1995, 778 und vom 20. September 1994 XIII B 143/94, BStBl II 1995, 262).
  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2009 - 11 V 582/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen dann, wenn bei einer überschlägigen Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen bewirken; dabei ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechenden Gründe überwiegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1994 IX B 142/93 BStBl II 1995, 778 und vom 20. September 1994 XIII B 143/94, BStBl II 1995, 262).
  • BFH, 13.10.2009 - VIII B 62/09

    Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007 - Kein

    Während die Vorinstanz und das Schleswig-Holsteinische FG (Beschluss vom 17. August 2009 5 V 122/09, [...]) derselben Auffassung sind wie die Finanzverwaltung, ist das Hessische FG der Meinung, die Anwendung des § 7g EStG n.F. auf Freiberufler im Veranlagungszeitraum 2007 sei ernstlich zweifelhaft (Beschluss vom 4. Mai 2009 11 V 582/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1366).
  • FG Schleswig-Holstein, 17.08.2009 - 5 V 122/09

    Investitionsabzugsbetrag auch für Freiberufler bereits ab 2007 - Kein

    Den hiergegen eingelegten Einspruch der Antragsteller, mit dem diese ergänzend auf den Beschluss des Finanzgerichts Kassel vom 4. Mai 2009 (11 V 582/09) hinwiesen, wies das Finanzamt mit Einspruchsentscheidung vom 3. Juli 2009 als unbegründet zurück.

    Sie wiederholen im Wesentlichen ihr Vorbringen aus dem bisherigen Verwaltungsverfahren und zitieren zur Begründung ihres Aussetzungsbegehrens passagenweise aus dem Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 4. Mai 2009, 11 V 582/09 ([...]).

    Aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen hat das Hessische Finanzgericht in seinem Beschluss vom 4. Mai 2009 (11 V 582/09, [...]) - auf den sich die Antragsteller stützen - einem Antrag auf AdV stattgegeben hat.

  • FG Köln, 11.09.2009 - 4 V 2643/09

    Bildung einer Ansparrücklage nach der alten Rechtslage durch Freiberufler im Jahr

    Am 07.08.2009 teilte der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin dem Antragsgegner mit, dass es zwischenzeitlich einen Beschluss des Hessischen FG vom 04.05.2009 (11 V 582/09, [...]) gebe, wonach Aussetzung der Vollziehung in einem vergleichbaren Fall gewährt worden sei.

    Mithin ist die Vorschrift des § 4 a EStG bzgl. ihres sachlichen Anwendungsbereiches nicht auf den von Antragstellerin erzielten Gewinn aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG anwendbar (so auch Beschluss des Hessischen FG vom 04.05.2009, a.a.O. mit Verweis auf Herrmann/Heuer/Raupach-Fink, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand 2007, § 4 a Anm. 1, 6 sowie Blümich-Wittwer Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Stand 2008, § 4 a Anm. 5).

    Mithin verbleibt es bei summarischer Prüfung im Streitfall bei der Anwendung der Generalklausel des § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG, wonach das Gesetz erstmals für die Antragstellerin als Freiberuflerin für den Veranlagungszeitraum 2008 gilt (so auch Beschluss des Hessischen FG vom 04.05.2009, a.a.O.).

  • FG Saarland, 30.07.2009 - 1 V 1185/09

    Investitionsabzug für PKW nach § 7 g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRG 2008 vom 14.

    Der Senat hält - entgegen geäußerter Zweifel im Aussetzungsbeschluss des Hessischen FG vom 4. Mai 2009 (11 V 582/09, [...]) und in Teilen der dort zitierten Literatur - § 7 g EStG i.d.F. des UntStRG 2008 vom 14. August 2007 auf die Antragstellerin im Streitjahr (2007) für anwendbar.
  • FG Münster, 17.09.2009 - 12 V 2521/09

    Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der

    Das Hessische Finanzgericht (Beschluss vom 4. Mai 2009 11 V 582/09, Jurisdokumentation) habe in einem gleichgelagerten Fall AdV gewährt.

    Der Umstand, dass das Hessische Finanzgericht mit Beschluss vom 4. Mai 2009 (Az. 11 V 582/09, Jurisdokumentation) unter Hinweis auf Stimmen in der Literatur, ernstliche Zweifel hinsichtlich des zeitlichen Anwendungsbereichs von § 7g EStG n. F. geäußert hat, führt nicht zum Erfolg des AdV-Antrags insoweit.

  • FG Düsseldorf, 11.03.2013 - 10 K 2457/11

    Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2007 angeschaffte

    Im Übrigen hat es der BFH für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus selbständiger Arbeit im Jahr 2007 die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG n. F. überschritt, nicht für zweifelhaft gehalten, dass gleichwohl ausschließlich § 7g EStG n. F. zur Anwendung kommt (Beschluss vom 13. Oktober 2009 VIII B 62/09, BStBl II 2010, 180; ebenso Finanzgericht - FG - Münster, Beschluss vom 26. Februar 2009 13 V 215/09 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 1108; a. A. Hessisches FG, Beschluss vom 4. Mai 2009 11 V 582/09, EFG 2009, 1366).
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